Sollten alle Sternenkinder am Standesamt dokumentiert werden?
Vorwort
Mensch-sein am Standesamt am Beispiel von D und A
Aus eigener Betroffenheit - 1976 und 1979: zwei still geborene Töchter, jeweils ohne Begräbnis und ohne Dokumentation am Standesamt - befasse ich mich seit dem Jahr 2000 mit dem Thema. Sie
starben in der 16. bzw. 10. Schwangerschaftswoche, also als Sternenkinder in der eng gefasst Definition. Da 1987 einer meiner Söhne mit Dokumentation und Begräbnis kurz nach seiner Geburt den Weg
allen Lebens ging, kenne ich beider Trauerformen und kann sagen: kein Vergleich - mit der Dokumentaion und einem Begräbnis ist die Trauer, das weiterleben danach sehr viel leichter. Mir
persönlich geht um zwei Baustellen: Bestattung (Siehe z.B. Handbuch Aktion Allen Menschen ein Grab?!' und die Dokumention am Standesamt.
Vielen Mitgliedern der weltweit agierenden PRO life Lebensbewegung geht es um eine dritte Baustelle: sollen wir - wie bisher - nur um das Überleben aller Kinder uns einsetzen, oder sollen und wollen wir uns auch mit dem Umgang nach deren Tod auseinandersetzen?
Sternenkind.info geht es um weltweit alle während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder am Beispiel von Deutschland und Österreich. Diese unterliegen nicht der Bestattungspflicht! Nicht einmal das Bestattungsrecht im Auftrag der Mutter/ Angehörigen ist immer umsetzbar!
Eng gefasst betrifft ein 'Sternenkind' die Definitionen 'still geboren und unter 500 Gramm schwer'. Angehörigen sprechen aber auch bei über 500 Gramm schweren still geborenen oder bei Kindern, welche im Alter bis zu 8 Jahren starben, von Ihrem 'Sternenkind'. Andere Begriffe sind Engelskind, Schneckenkind, Wolkenkind, Muschelkinder usw.
Das Chaos ist Gesetzlich geregelt: Achten Sie in einem Gespräch daher darauf, über - entwicklungsentsprechend - welches Kind die Angehörigen sprechen, denn die Definitionen Fehlgeburt (bis 500 Gramm, bis 35 cm Länge), Totgeburt (über 500 Gramm, länger als 35 cm) und Pränataler Todesfall (kurz nach der Geburt gestorben) können auf dem Papier stehen, müssen aber nicht mit der Erlebniswelt der Mutter überein stimmen. P. Klaus Schäfer ist Betreiber der Internetseiten www.kindergrab.de und www.stillgeburt.de
Deutschland: Gemäß Personenstandgesetz §18 müssen Lebendgeburten innerhalb einer Woche, Totgeburten innerhalb drei Tagen angezeigt werden. Gemäß §19 sind dazu die Eltern und dann jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, verpflichtet. Hebammen werden also nicht explizit erwähnt, müssen ihrer Verpflichtung durch das Personenstandsgesetz nachkommen ....
Aus Sicht des österreichischen Staates steht in der Rechtsvorschrift für Hebammengesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010804 unter Personenstandsrechtliche Pflichten: § 8. (1) Hebammen haben jede Lebend- und Totgeburt innerhalb einer Woche der zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen. .....
Da es seit 2014 das Zentrale Melderegister (ZMR), einem elektronischen Register des Bundesministerium für Inneres gibt, kann der Eintrag auf jedem Standesamt erfolgen. Vor dem 1.4.2017 haben in Österreich Bestatter still geborene Kinder gewichtsunabhängig an das Standesamt gemeldet - dort wurden diese Kinder als Totgeburt dokumentiert ...
Wurde passend zu ihrer Med. Bestätigung damals keine Totgeburt und kein lebend geborenes Kind am Standesamt eingetragen, kann Ihnen seit 1.4.2017 Rückwirkend eine Fehlgeburt eingetragen werden, denn das Standesamt gibt es in Österreich (außer im Burgenland schon länger) seit 1939.
Soviel zur Faktenlage - nun zu meinen Fragen:
1. Das folgende habe ich gerade erst entdeckt und ich weiß noch nicht, ob die Info in Verbindung mit Sternenkinder sinnvoll ist http://www.ciec1.org/SiteCIEC
Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC)
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